Szene 2: Übergabe – Unternehmen bewerten
Bewertung
Tipp 1
Für die Ermittlung eines Unternehmenswertes gibt es definierte Verfahren und Methoden, wenn man es genau wissen will. Wenn man den Unternehmenswert nur ungefähr kennen will, reichen Mulitiülikator-Faktoren aus. Ein Multiplikator ist z. B. das 5- bis 7-fache des Cash Flows der letzten drei Jahre.
Merke: Eine Bewertung ist eine Sache, eine Preisfindung für ein Unternehmen ist eine andere Sache und auch eine emotionale Angelegenheit. Um eine klare Sachlage herzustellen empfehlen wir die Erstellung einer Unternehmensbewertung durch fachkundige Übergabe-Consultants oder Steuerberater.
Tipp 2
Die angewendeten Bewertungsverfahren sollten in die Zukunft gerichtet sein. Die Ertragswertmethode und speziell die Discounted Cash Flow-Methode sind die gängigsten Verfahren. Von den zukünftigen Ergebnissen hängt auch die Zukunft des Übernehmers ab, daher wird der Unternehmenswert auf der Zukunft aufgebaut.
Tipp 3
Neben dem Unternehmenswert, der aus Bilanzen und Zukunfts-Planrechnungen ermittelt wird, gibt es auch noch andere Faktoren, die den Wert eines Unternehmens beeinflussen. Innovation und Qualitätsaspekte bei Produkten oder Verfahren, Know How und Betriebstreue der Mitarbeiter, die vorhandene Betriebssubstanz und der Zugang zu Absatzmärkten sind hier die Faktoren. Das bildet sich nur indirekt im rechnerischen Unternehmenswert ab, sollte aber bei Ihrer Betrachtung des Unternehmens ebenfalls berücksichtigt werden.
Tipp 4
Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Bewertung ist die Erstellung einer Planrechnung für einen Zeitraum von 5 Jahren. Ausgehend von den bisherigen Ergebnissen des Unternehmens überlegen Sie, wie es in der Zukunft weitergehen könnte und setzen Ihre Parameter für Umsatzentwicklung, Materialeinkauf und Kostenentwicklung. Daraus bildet sich dann ein Bild über die zukünftige Ertragslage. Ein Übergabe-Consultant hilft Ihnen dabei und sagt Ihnen, ob das eine gute Zukunft ist oder nicht. Zugleich ist diese Planrechnung ein Instrument, um Controlling und Ergebnisverfolgung systematisch aufzusetzen.
Tipp 5
Überlegen Sie bei der Planrechnung bzw. bei der Bewertung, welchen persönlichen Einfluss Sie bereits selbst nach der Übernahme auf Veränderungen des Unternehmens ausüben. Diese durch Sie veranlassten Veränderungen sind nicht Thema der Bewertung, da das auf Ihren Einfluss zurückzuführen ist und daher nicht im übernommenen Wert des Unternehmens anzusetzen ist.
Tipp 6
Sehr häufig kommt es vor, daß vor einer Übergabe keine Investitionen mehr getätigt wurden. Stellen Sie das Investitionsverhalten der letzten 3 Jahre fest, analysieren Sie, ob es einen „Investitionsstau“ gibt!
Unterlassene Investitionen führen unmittelbar zu Investitionsausgaben nach der Übernahme und schmälern damit Ihre zukünftige Liquidität oder Sie haben Kreditbedarf.
Tipp 7
Die Bewertung eines Kundenstocks ist an sich schon eine sehr heikle und diskussionswürdige Angelegenheit. Im Falle der Ermittlung eines Unternehmenswertes für eine Familienübergabe empfiehlt es sich aber, davon Abstand zu nehmen, den Kundenstock in die Abgeltung mit einzubeziehen. Es sei denn, steuerliche Gründe sprechen für die Einbeziehung des Kundenstocks in den Unternehmenswert. Im Falle einer dynamischen Bewertungsmethode erfolgt keine gesonderte Abgeltung des Kundenstocks.
Tipp 8
Der Wert von GmbH-Anteilen drückt sich im Wert des Unternehmens aus. Übernehmen Sie 100% der Anteile, ist der ganze Unternehmenswert anzusetzen, übernehmen Sie 50%, dann nur die Hälfte des Unternehmenswertes. Vom ermittelten Wert für den Betrieb werden Bankverbindlichkeiten und langfristige Personalverpflichtungen, die Sie übernehmen müssen, abgezogen.
Tipp 9
Bei unternehmergeführten Betrieben ist in der vorliegenden Ertragsrechnung häufig kein Kostenansatz für die Arbeit des Unternehmers vorhanden, da ein angestellter Geschäftsführer nicht benötigt wird. Für die Unternehmensbewertung ist in diesem Fall ein kalkulatorischer Unternehmerlohn als Äquivalent für einem GF-Bezug anzusetzen.
Tipp 10
Die Substanz des Unternehmens wird bei der Bewertung dann ihren Niederschlag finden, wenn das Unternehmen anlagenintensiv ist. Hier ist zu berücksichtigen, ob die Anlagen und Betriebsmittel in einem ordentlichen Zustand sind, Wartungen regelmäßig erfolgt sind, und es müssen auch Stille Reserven an Hand von Marktwerten oder Zeitwerten in den Bewertungsansatz einfließen. Die gesunde Substanz des Unternehmens ermöglicht es dem Übernehmer zukünftig leichter zu finanzieren.
nachfolgen • übergeben • gründen •