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[note align=”center” title=”Tipp 1″]
Trennen Sie Ihr Privat- und das Unternehmensvermögen von Anfang an klar. Welche persönlichen Haftungen in welcher Höhe Sie eingehen wollen, sollte Ihnen bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst sein.
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[note align=”center” title=”Tipp 2″]
Erarbeiten Sie zunächst Ihre eigenen Vorschläge, in welcher Form eine Übernahme erfolgen könnte, und wie Sie eventuelle (finanzielle) Ansprüche des Übergebers und von anderen Familienmitgliedern befriedigen könnten.
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[note align=”center” title=”Tipp 3″]
Überlegen Sie, ob Sie die übrigen Familienmitglieder (und deren Ehe- / Lebenspartner) in die Übernahme als Gesellschafter bzw. Mitarbeiter integrieren wollen oder ob Ihre erbrechtlichen Ansprüche vor / bei / bis 3 –5 Jahre nach der Übernahme sukzessive abzufertigen sind. Klären Sie dabei auch, wer der tatsächliche Entscheidungsträger im Betrieb sein soll.
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[note align=”center” title=”Tipp 4″]
Vom Nachfolgeberater moderierte Gespräche in der Familie bringen oft neue Sichtweisen für die beste Übernahmeform, die einzubeziehenden Beteiligten und den besten Übernahme-Zeitpunkt.
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[note align=”center” title=”Tipp 5″]
Trachten Sie danach, dass nach der Übergabe im Unternehmen auch genügend Substanz, also Vermögen, verbleibt, und dass nicht vereinbarte, unkoordinierte und kaum verkraftbare Vermögensabflüsse unterbleiben. (Verwertbare) Betriebssubstanz dient der Risikovorsorge
und fließt in die Bonitätsbeurteilung Ihrer Finanzierungspartner mit ein.
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Kommentare
Eine Antwort zu „Szene 3: Übernahmeform gestalten (1-5)“
[…] Übernahmeform gestalten […]